Unser Maßstab
Weil wir es nicht dürfen. Und weil wir finden, dass Sie wissen sollten, warum – und was das über die aussagt, die es trotzdem tun.
Von Dr.-Ing. Henning Rosenfeld Fachlich geprüft Aktualisiert am 01.09.2026
Für Lebensmittel gilt in der Europäischen Union die Health-Claims-Verordnung. Sie lässt nur solche Aussagen über Gesundheit zu, die vorher wissenschaftlich geprüft und ausdrücklich zugelassen wurden. Alles andere ist untersagt – unabhängig davon, ob es stimmt.
Der Maßstab ist streng. Von mehr als 2.300 eingereichten Angaben sind rund 260 durch das Verfahren gekommen. Für Bakterienkulturen ist bis heute keine einzige darunter. Für Polyphenole ebenso wenig.
Das heißt nicht, dass zu diesen Stoffen nicht geforscht würde. Es heißt, dass die vorgelegten Untersuchungen der Behörde für eine Zulassung nicht gereicht haben. Wir halten diesen Maßstab für richtig, auch wenn er uns trifft. Wer eine Wirkung behauptet, soll sie belegen können.
„Wir dürfen es leider nicht sagen, aber es gibt ja Studien." Diesen Satz liest man in diesem Markt oft, und er ist eine Behauptung durch die Hintertür. Er macht die Regel zum Hindernis zwischen Ihnen und einem Nutzen, den es angeblich gibt. Wir haben ihn selbst eine Zeit lang verwendet und inzwischen gestrichen.
Das sagen wir
Das sagen wir nicht
Die rechte Spalte ist der Grund, warum unsere Texte nüchterner klingen als die mancher Wettbewerber. Das ist kein Versehen und keine Zurückhaltung aus Höflichkeit.
Zum Weiterlesen für Sie
Diese Regel gilt für alle. Wenn Ihnen also beim nächsten Anbieter etwas begegnet, was hier steht, wissen Sie, woran Sie sind – bei uns wie bei jedem anderen.
Wir stellen diese Liste nicht auf, um über andere zu urteilen. Wir stellen sie auf, weil sie Ihnen gehört: Sie ist der einzige verlässliche Weg, in diesem Markt zwischen einer Angabe und einer Anpreisung zu unterscheiden – und Sie können sie auch auf uns anwenden.
An einigen Stellen finden Sie doch eine Aussage, zum Beispiel „mit Vitamin A für normale Schleimhäute*". Das ist kein Widerspruch, sondern der eine Weg, der bleibt.
Zugelassen ist der Satz für Vitamin A, nicht für das Erzeugnis als Ganzes. Er gilt für jedes Lebensmittel, das genug davon enthält – für ein Frühstücksei genauso.
Eine Tagesportion muss mindestens 15 Prozent der Referenzmenge liefern. Sonst darf der Satz nicht verwendet werden, auch wenn der Stoff enthalten ist.
Deshalb steht es da. Es soll nicht klein machen, was zulässig ist – es soll verhindern, dass Sie die Aussage auf mehr beziehen, als sie hergibt.
Sie werden diesen Aufbau bei fast allen Anbietern in diesem Markt finden, auch bei den großen. Der Unterschied liegt nicht darin, ob jemand ihn nutzt, sondern ob er ihn erklärt.
Zum Mitschreiben
Wir sagen Ihnen, was drin ist, wie viel davon und warum wir es so zusammengesetzt haben. Wir sagen Ihnen nicht, was es bei Ihnen bewirkt.
Sollten Sie auf einer unserer Seiten, in einem Newsletter, in einem Beitrag oder in einer Antwort unseres Beraters etwas finden, das gegen diesen Satz verstößt, schreiben Sie uns. Wir ändern es dann, und zwar unabhängig davon, ob jemand es beanstandet hat.
Das ist keine Marketingzusage. Es ist die Arbeitsanweisung, nach der diese Website gebaut ist – bis hinein in den Berater, der die Verbindung von einer Beschwerde zu einem Erzeugnis technisch nicht herstellen kann.
Diese Seite erklärt einen rechtlichen Rahmen und den Umgang unseres Unternehmens damit. Sie enthält keine Aussage über die Wirkung eines Erzeugnisses und ist keine medizinische Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Bei anhaltenden Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung der richtige Weg.
Häufig gefragt
Es heißt, dass wir es nicht behaupten dürfen und deshalb auch nicht behaupten. Für die Stoffgruppen, um die es bei uns geht – Bakterienkulturen und Polyphenole – führt die Unionsliste keine zugelassene Angabe. Wer Ihnen an dieser Stelle etwas anderes erzählt, hält sich entweder nicht an die Regel oder weiß mehr, als heute jemand wissen kann.
Weil sie an einem Nährstoff hängt, für den eine Zulassung besteht – meist an einem Vitamin oder Mineralstoff. „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei" ist ein geprüfter Satz und darf verwendet werden, wenn eine Tagesportion genug davon liefert. Die Aussage gilt dann dem Vitamin, nicht dem ganzen Erzeugnis. Wir machen das auch so und schreiben dazu, worauf sie sich bezieht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft die eingereichten Unterlagen wissenschaftlich, die Europäische Kommission entscheidet anschließend. Von mehr als 2.300 eingereichten Angaben sind rund 260 durch dieses Verfahren gekommen. Das Ergebnis steht öffentlich im EU-Register.
Ja, ausnahmslos. Es ist keine Frage der Qualität eines Erzeugnisses, sondern der Rechtslage. Wenn ein Anbieter mehr verspricht als ein anderer, sagt das nichts über sein Produkt aus – nur etwas darüber, wie er mit der Regel umgeht.
Dasselbe wie diese Seite. Er ist so gebaut, dass er keine Verbindung zwischen einer Beschwerde und einem Erzeugnis herstellen kann – das ist keine Anweisung, die man ihm gegeben hat, sondern eine Sperre im System. Erklären darf und soll er dagegen alles, was gesichert ist.
Weiterlesen
Standpunkt
Woran wir arbeiten, warum wir es für aussichtsreich halten – und wo der Gedanke aufhört.
Stoffkunde
Warum diese beiden Wörter selbst schon Angaben sind und deshalb kaum auf einer Packung stehen.
Unternehmen
Wer die Rezepturen verantwortet und wo entwickelt und hergestellt wird.
Der Berater erklärt, was im Darm geschieht – aus geprüften Quellen, mit Belegen.
Zum BeraterDer BONAVAL Berater
KI-Assistent · ersetzt keine ärztliche Beratung