Von Dr.-Ing. Henning Rosenfeld Fachlich geprüft Aktualisiert am 01.09.2026

Die Regel, um die es geht

Für Lebensmittel gilt in der Europäischen Union die Health-Claims-Verordnung. Sie lässt nur solche Aussagen über Gesundheit zu, die vorher wissenschaftlich geprüft und ausdrücklich zugelassen wurden. Alles andere ist untersagt – unabhängig davon, ob es stimmt.

Der Maßstab ist streng. Von mehr als 2.300 eingereichten Angaben sind rund 260 durch das Verfahren gekommen. Für Bakterienkulturen ist bis heute keine einzige darunter. Für Polyphenole ebenso wenig.

Das heißt nicht, dass zu diesen Stoffen nicht geforscht würde. Es heißt, dass die vorgelegten Untersuchungen der Behörde für eine Zulassung nicht gereicht haben. Wir halten diesen Maßstab für richtig, auch wenn er uns trifft. Wer eine Wirkung behauptet, soll sie belegen können.

Der bequeme Satz, den wir nicht schreiben

„Wir dürfen es leider nicht sagen, aber es gibt ja Studien." Diesen Satz liest man in diesem Markt oft, und er ist eine Behauptung durch die Hintertür. Er macht die Regel zum Hindernis zwischen Ihnen und einem Nutzen, den es angeblich gibt. Wir haben ihn selbst eine Zeit lang verwendet und inzwischen gestrichen.

Was wir Ihnen sagen – und was nicht

Das sagen wir

  • Was drin ist, vollständig und mit Mengen.
  • In welcher Form – Kapsel, Tropfen, magensaftresistent oder nicht.
  • Warum wir es so zusammengesetzt haben und woran wir dabei gedacht haben.
  • Was die Forschung zum Mikrobiom hergibt, mit Quellen und mit dem Hinweis, wo sie aufhört.
  • Die zugelassenen Angaben zu einzelnen Vitaminen, mit dem Bezug dazu.

Das sagen wir nicht

  • Was ein Erzeugnis bei Ihnen bewirkt.
  • Dass etwas eine Krankheit lindert, heilt, ihr vorbeugt oder sie verhindert.
  • Wie schnell oder wie stark etwas wirkt.
  • Dass Sie bei einer bestimmten Beschwerde etwas Bestimmtes nehmen sollten.
  • Dass unsere Erzeugnisse besser wirken als die anderer Anbieter.

Die rechte Spalte ist der Grund, warum unsere Texte nüchterner klingen als die mancher Wettbewerber. Das ist kein Versehen und keine Zurückhaltung aus Höflichkeit.

Zum Weiterlesen für Sie

Woran Sie erkennen, dass jemand zu viel verspricht

Diese Regel gilt für alle. Wenn Ihnen also beim nächsten Anbieter etwas begegnet, was hier steht, wissen Sie, woran Sie sind – bei uns wie bei jedem anderen.

Wir stellen diese Liste nicht auf, um über andere zu urteilen. Wir stellen sie auf, weil sie Ihnen gehört: Sie ist der einzige verlässliche Weg, in diesem Markt zwischen einer Angabe und einer Anpreisung zu unterscheiden – und Sie können sie auch auf uns anwenden.

Warum bei uns Sternchen stehen

An einigen Stellen finden Sie doch eine Aussage, zum Beispiel „mit Vitamin A für normale Schleimhäute*". Das ist kein Widerspruch, sondern der eine Weg, der bleibt.

Die Aussage gehört dem Nährstoff

Zugelassen ist der Satz für Vitamin A, nicht für das Erzeugnis als Ganzes. Er gilt für jedes Lebensmittel, das genug davon enthält – für ein Frühstücksei genauso.

Die Menge muss stimmen

Eine Tagesportion muss mindestens 15 Prozent der Referenzmenge liefern. Sonst darf der Satz nicht verwendet werden, auch wenn der Stoff enthalten ist.

Das Sternchen sagt, worauf es sich bezieht

Deshalb steht es da. Es soll nicht klein machen, was zulässig ist – es soll verhindern, dass Sie die Aussage auf mehr beziehen, als sie hergibt.

Sie werden diesen Aufbau bei fast allen Anbietern in diesem Markt finden, auch bei den großen. Der Unterschied liegt nicht darin, ob jemand ihn nutzt, sondern ob er ihn erklärt.

Zum Mitschreiben

Der Satz, an dem Sie uns messen können

Wir sagen Ihnen, was drin ist, wie viel davon und warum wir es so zusammengesetzt haben. Wir sagen Ihnen nicht, was es bei Ihnen bewirkt.

Sollten Sie auf einer unserer Seiten, in einem Newsletter, in einem Beitrag oder in einer Antwort unseres Beraters etwas finden, das gegen diesen Satz verstößt, schreiben Sie uns. Wir ändern es dann, und zwar unabhängig davon, ob jemand es beanstandet hat.

Das ist keine Marketingzusage. Es ist die Arbeitsanweisung, nach der diese Website gebaut ist – bis hinein in den Berater, der die Verbindung von einer Beschwerde zu einem Erzeugnis technisch nicht herstellen kann.

Diese Seite erklärt einen rechtlichen Rahmen und den Umgang unseres Unternehmens damit. Sie enthält keine Aussage über die Wirkung eines Erzeugnisses und ist keine medizinische Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Bei anhaltenden Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung der richtige Weg.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung) — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
  2. Verordnung (EU) Nr. 432/2012: Liste der zulässigen anderen gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32012R0432
  3. Europäische Kommission: EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel – zugelassene und abgelehnte Angaben — ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register
  4. Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: Referenzmengen, Grundlage der 15-Prozent-Regel für nährstoffbezogene Angaben — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Heißt das, eure Produkte wirken nicht?

Es heißt, dass wir es nicht behaupten dürfen und deshalb auch nicht behaupten. Für die Stoffgruppen, um die es bei uns geht – Bakterienkulturen und Polyphenole – führt die Unionsliste keine zugelassene Angabe. Wer Ihnen an dieser Stelle etwas anderes erzählt, hält sich entweder nicht an die Regel oder weiß mehr, als heute jemand wissen kann.

Warum steht auf manchen Packungen dann doch eine Aussage?

Weil sie an einem Nährstoff hängt, für den eine Zulassung besteht – meist an einem Vitamin oder Mineralstoff. „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei" ist ein geprüfter Satz und darf verwendet werden, wenn eine Tagesportion genug davon liefert. Die Aussage gilt dann dem Vitamin, nicht dem ganzen Erzeugnis. Wir machen das auch so und schreiben dazu, worauf sie sich bezieht.

Wer entscheidet, was zugelassen wird?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft die eingereichten Unterlagen wissenschaftlich, die Europäische Kommission entscheidet anschließend. Von mehr als 2.300 eingereichten Angaben sind rund 260 durch dieses Verfahren gekommen. Das Ergebnis steht öffentlich im EU-Register.

Gilt das für alle Anbieter gleich?

Ja, ausnahmslos. Es ist keine Frage der Qualität eines Erzeugnisses, sondern der Rechtslage. Wenn ein Anbieter mehr verspricht als ein anderer, sagt das nichts über sein Produkt aus – nur etwas darüber, wie er mit der Regel umgeht.

Was sagt euer Berater, wenn ich ihn nach der Wirkung frage?

Dasselbe wie diese Seite. Er ist so gebaut, dass er keine Verbindung zwischen einer Beschwerde und einem Erzeugnis herstellen kann – das ist keine Anweisung, die man ihm gegeben hat, sondern eine Sperre im System. Erklären darf und soll er dagegen alles, was gesichert ist.

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